Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung für die Nutzung von Software-as-a-Service-Produkten

Stand: 20. September 2025

Präambel Diese Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA“) regelt die Nutzung der browserbasierten Software-Anwendungen (nachfolgend „Software“), die von Digitale Faszination GmbH, Unterer Sand 9, 94209 Regen, Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber“) bereitgestellt werden. Diese EULA stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Lizenznehmer“) und dem Lizenzgeber dar. Das Angebot des Lizenzgebers richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Mit dem Kauf einer Lizenz und der Erstellung eines Nutzerkontos bestätigen Sie, als Unternehmer zu handeln, und stimmen den Bestimmungen dieser EULA zu.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Nutzungsrechten für die vom Lizenznehmer erworbene Software, die vom Lizenzgeber als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt wird.
  2. Die Software wird ausschließlich über einen kompatiblen Webbrowser aufgerufen. Eine Installation der Software auf lokalen Systemen des Lizenznehmers ist nicht vorgesehen und nicht gestattet.
  3. Der spezifische Funktionsumfang der jeweiligen Software sowie die Anzahl der pro Lizenz enthaltenen Nutzerzugänge ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung im Webshop des Lizenzgebers.
  4. Diese EULA regelt ausschließlich die Nutzung der Software. Der Erwerb der Lizenz, Zahlungsbedingungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers geregelt.

§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, auf die erworbene Software über das Internet zuzugreifen und diese gemäß den Bestimmungen dieser EULA zu nutzen.
  2. Nutzungsumfang und Zweckbindung: Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software ausschließlich für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb eigener Produkte des Lizenznehmers.
  3. Die Anzahl der zulässigen Nutzerzugänge pro Lizenz ist in der jeweiligen Produktbeschreibung festgelegt. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die maximale Anzahl an Nutzern nicht überschritten wird. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Personen außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers ist untersagt.
  4. Alle durch die Software erstellten Inhalte und Designs sind geistiges Eigentum des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber erhebt keine Eigentumsansprüche an den vom Nutzer erstellten Daten.

§ 3 Unzulässige Nutzung

Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

  1. die Software zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte zu nutzen; dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Nutzung der Software zur Erbringung von Beratungs-, Planungs-, Entwicklungs- oder Designdienstleistungen für externe Kunden oder sonstige Dritte ein;
  2. die Software oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln;
  3. die Software über den in § 2 definierten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen, insbesondere sie zu vermieten, zu verleasen oder im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für Dritte einzusetzen;
  4. die Software in einer Weise zu nutzen, die die Server oder Netzwerke des Lizenzgebers beschädigen, deaktivieren oder überlasten könnte; d) Sicherheitsmechanismen der Software zu umgehen.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Lizenzgeber bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Software sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
  2. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

§ 5 Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten seiner Nutzer verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen.
  2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die für den Zugriff auf die Software erforderlichen Systemvoraussetzungen (insbesondere einen aktuellen Webbrowser und eine stabile Internetverbindung) selbst zu schaffen.
  3. Der Lizenznehmer ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Daten und die damit erzielten Ergebnisse allein verantwortlich.

§ 6 Laufzeit und Vertragsverlängerung

Die Vertragslaufzeit für die Nutzung der Software wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist an eine jährlich im Voraus zu entrichtende Lizenzgebühr gebunden. Details zur Kündigungsfrist und zur automatischen Vertragsverlängerung sind in den AGB des Lizenzgebers geregelt.

§ 7 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für anfängliche Mängel, sofern ihn kein Verschulden trifft. Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverlust ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  5. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Anbindung an das Internet oder für Ausfälle, die auf Fehlfunktionen der Systeme des Lizenznehmers oder der Kommunikationsnetze Dritter zurückzuführen sind.

§ 8 Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber.

§ 9 Datenschutz

Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Details sind in der separaten Datenschutzerklärung aufgeführt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Lizenzgebers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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